Unternehmen sind gemäß Arbeitsschutzgesetz § 5 dazu verpflichtet, auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz in der Gefährdungsbeurteilung zu erfassen.
Durch die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen erfüllen Sie als Arbeitgeber nicht nur die Anforderungen des Gesetzes, sondern können mit Hilfe unseres Teams, psychische Belastungen bei Ihren Mitarbeitenden frühzeitig erkennen.
„Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.“ (aus §4 Arbeitsschutzgesetz)
Wir möchten Sie dabei unterstützen, die Gefährdungsbeurteilung nach §4 des Arbeitsschutzgesetzes durchzuführen und entsprechende Maßnahmen des Arbeitsschutzes daraus abzuleiten. Weiterhin bieten wir Ihnen an, Sie in Bezug auf diese Maßnahmen, welche die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter fördern und Krankheitstage auf Grund psychischer Erkrankungen reduzieren können, zu beraten.
Damit haben Sie ein effektives Instrument, Verbesserungspotenziale aufzudecken und sowohl die Gesundheit als auch die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeitenden aktiv zu unterstützen.
Wir unterstützen Sie dabei.